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Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Am 01.11.2024 ist das SBGG in Kraft getreten und soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen es erleichtern ihren Vornamen und ihr Geschlächt zu ändern.
(Anmerkung: Ich habe es bereits auch getan. In Braunschweig kostet diese Änderung 30,- Euro. Hinzu kommen noch 37,- Euro für einen neuen Personalausweis und 15,- für eine neue Geburtsurkunge. Achtung: Gebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein!)

Der LSVD (Verband Queere Vielfalt e.V.) hat hierzu eine sehr gute Seite dazu mit passenden Erklärungen "Das Selbstbestimmungsgesetz" Aber auch die Bundesregierung hat eine passende Seite, wo Fragen erläutert und erklärt werden "Häufig gestellte Fragen"

"Transgeschlechtliche Menschen identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Intergeschlechtliche Menschen haben angeborene körperliche Merkmale, die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen. Das betrifft zum Beispiel die Geschlechtsorgane, den Chromosomensatz oder die Hormonproduktion. „Nichtbinär“ ist eine Selbstbezeichnung für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren."